Allgemeines
Wir leisten ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Vom Auftraggeber vorgeschriebene Leistungsbedingungen gelten, soweit sie nicht mit den unsrigen übereinstimmen, als widersprochen und ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber angibt, nur zu seinen Bedingungen beauftragen zu wollen. Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn diese vorher schriftlich eingereicht und bestätigt wurden. Auch andere Bedingungen und Abweichungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und unserer Bestätigung.
Angebote
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Angaben über Leistungen, Materialien, etc. sind firmen- und branchenübliche Näherungswerte.
Durch technische Entwicklungen geänderte Leistungen und sonstige Merkmale müssen vorbehalten bleiben. Änderungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig vor Leistungsbeginn mitgeteilt. Ergeben sich nach der Angebotsstellung von Seiten des Auftraggebers Änderungen hinsichtlich der Abwicklung des Auftrages, fühlen wir uns nicht an das jeweilige Angebot gebunden - es kann somit teilweise oder ganz seine Gültigkeit verlieren. Unsere Angebote behalten für 28 Tage netto ihre Gültigkeit, vom Zeitpunkt der Angebotsstellung.
Voraussetzungen
Wir führen unsere Aufträge gegenüber Dritten im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers durch, sofern dieser ein Gewerbe betreibt. Ausgenommen sind gesonderte, von uns schriftlich bestätigte, Vereinbarungen. Wir arbeiten am Seil üblicherweise nicht mit scharfen, rotierenden oder sägenden Werkzeugen. Ebenso arbeiten wir am Seil nicht mit Säuren, Laugen oder Flüssigkeiten, die ätzende, betäubende oder bewusstseinsverändernde Dämpfe ausgasen, mit Verdünnungen sowie mit umweltschädlichen Chemikalien. Im Einzelfall getroffene Vereinbarungen (z.B. Baumpflegearbeiten, Korrosionsschutz) bedürfen unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung. Auf Verlangen hat der Auftraggeber Proben seiner verwendeten Materialien (inkl. Auszug aus dem Material-Stammdatenblatt) zu stellen, damit wir Auswirkungen auf unser Sicherungsmaterial prüfen lassen können. Bei Montagearbeiten, insbesondere von Werbemitteln, muss eine Absprache zwischen dem Auftraggeber und hochzwei-Höhenarbeit hinsichtlich der Befestigungsmittel stattfinden. Bei ungeeigneten oder nicht zugelassenen Befestigungsmitteln und/oder -methoden, behalten wir uns einen zeitlichen Aufschub der Auftragsabwicklung, ggfs. sogar eine gänzliche Ablehnung des Auftrages - auch nach Angebotsbestätigung - vor. Bei Aufträgen, die sich über mehrere Tage hinweg erstrecken, wird vom Auftraggeber nach Abstimmung mit hochzwei-Höhenarbeit eine adäquate Unterkunft gestellt. Die Unterbringung unserer Mitarbeiter findet grundsätzlich in Einzelzimmern statt. Wird die Unterbringung nicht vom Auftraggeber gestellt, behält sich hochzwei-Höhenarbeit die entsprechende Auswahl der Unterkunft vor. Gemäß der Richtlinien des FISAT e.V. und der entsprechenden BG Vorschriften, werden seilunterstützte Arbeitsverfahren grundsätzlich in Zweier-Teams durchgeführt, da die Rettung der Seilarbeiter zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein muss. Rettungsmittel werden von uns vorgehalten.
Leistung
Wir erfüllen unsere Aufträge jeweils im Rahmen der zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung gültigen Richtlinien des FISAT e.V., der jeweiligen BG Vorschriften und der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Leistungsfristen wird nur unter der Voraussetzung eines ungestörten Betriebsablaufes und ungestörter Transportmöglichkeiten übernommen. Fälle höherer Gewalt und sonstiger damit vergleichbarer Ereignisse bei uns, unseren Lieferanten oder bei den Transportunternehmen, entbinden uns von der rechtzeitigen Leistungserfüllung ohne Schadensersatzansprüche. Vereinbarte Leistungstermine müssen bei Auftragsbestätigung angegeben sein, andernfalls gelten sie als nicht vereinbart. Verzögerungen, die durch verspätete Anlieferung zu verarbeitender Materialien entstehen (Werbeträger, Befestigungsmaterial, Korrosionsschutzmittel etc.), gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind gegebenenfalls gesondert mit uns abzurechnen. Vorbesichtigungen, Beratungen, Lösungsvorschläge, Projektierung und administrative Vorleistungen, die im Zusammenhang mit der Abwicklung des jeweiligen Vorhabens erbracht werden müssen, werden gesondert behandelt bzw. abgerechnet. Anträge (z.B. Gutachten, Genehmigungen, Bauanträge) sind vom Auftraggeber zu erbringen. Wird diese Abwicklung von hochzwei-Höhenarbeit erbracht, wird diese gesondert behandelt bzw. abgerechnet. Von Seiten des Auftraggebers gestellte Anträge müssen bis zur Auftragsabwicklung als Kopie zu Händen von hochzwei-Höhenarbeit gehen. Verzögerungen, die sich aus nicht vorhandenen oder unkorrekt gestellten Anträgen ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ergeben sich durch verspätet eingereichte Anträge Änderungen der Abwicklung des Auftrages, trägt der Auftraggeber die daraus entstehenden Kosten. Bei seilunterstützten Arbeiten sind wir, zur Gewährung größtmöglicher Sicherheit, nicht weisungsgebunden, soweit es unsere Sicherungs- und Arbeitstechnik betrifft. Verantwortlich für die Durchführung der seilunterstützten Arbeiten ist der von uns benannte Aufsichtsführende. Der Aufsichtsführende ist für fremdes Personal weisungsbefugt, sofern es sich um sicherheitsrelevante Bereiche und die Abwehr sicherheitsrelevanter Einflüsse handelt. Auftragsarbeiten, die eine Gruppenstärke von mehr als 4 Höhenarbeitern an einem Ort erfordern, werden grundsätzlich mit einem zusätzlichen Aufsichtsführenden abgewickelt.
Bei speziellen Sicherheitsvoraussetzungen (z.B. bei Korrosionsschutzarbeiten oder Arbeiten an Abzügen/Schornsteinen) werden dem Auftraggeber gesondert erstellte "Merkblätter" zur Verfügung gestellt, die bindender Bestandteil der AGB sind. Für den sonstigen Leistungsverzug gelten die Bestimmungen des BGB.
Auftragserteilung
Vor Auftragserfüllung muss eine schriftliche Auftragsbestätigung vorliegen. Hierbei kann es sich um das erstellte Angebot oder eine schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers handeln. Die Auftragsbestätigung kann uns per Post oder via Email erreichen. Firmenbezeichnung und Firmensitz des Auftraggebers und die entsprechende Angebotsreferenz müssen aus der Auftragsbestätigung hervorgehen. Für den jeweiligen Auftragsort müssen uns ausreichende Informationen zur Verfügung gestellt werden, aus denen eine eindeutige Machbarkeitsanalyse durch uns möglich wird. Sollten diese Informationen unzureichend sein (betreffend Anschlagpunkte, Anbringung von Seilstrecken, Zustieg und Zugang), behalten wir uns eine Begehung des Auftragsortes vor der Auftragserteilung vor. Die Kosten dieser Begehung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die für die Auftragserteilung benötigten Gutachten und Genehmigungen müssen zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, kommt der Auftraggeber für die anfallenden Kosten auf.
Storno
Bei Auftragsstornierungen von Dienstleistungen berechnen wir 25% des gesamten Auftragswertes als Stornogebühr. Wird eine Leistung weniger als fünf Werktage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn storniert, erhöht sich die Stornogebühr auf 50% des gesamten Auftragswertes. Bei Stornierung einer Leistung weniger als einem Werktage vor Leistungsbeginn stellen wir 90% des gesamten Auftragswert in Rechnung. Materialbeschaffungen, die im Rahmen der Abwicklung des Auftrages nach der Auftragserteilung, vorab geleistet wurden, werden zu 100 % in Rechnung gestellt.
Zahlung
Berechnet werden, mangels anderer Vereinbarungen, die am Tage der Leistung geltenden Tagespreise. Die Rechnung wird zum Tage der Leistung ausgestellt. Ein Hinausschieben des Rechnungsverfalls (Valutierung) ist ausgeschlossen. Bei Aufträgen die sich über mehr als 5 Werktage erstrecken, behalten wir uns vor Zwischenrechnungen bzw. Rechnungen in Form von Abschlagszahlungen zu stellen. Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Erstkunden behalten wir es uns vor, bei Auftragserteilung eine Vorabzahlung in Höhe von 50% des Auftragswertes vor Beginn der Arbeiten einzufordern. Diese Vorabzahlung wird in Form einer Vorabanweisung erbracht. Zahlungen können wie folgt geleistet werden, sofern auf der Rechnung nichts anderes vermerkt ist: per Überweisung nach Rechnungserhalt. Als Datum des Zahlungseinganges gilt der Tag, an dem der Betrag bar bezahlt oder bei bargeldloser Zahlung unserem Konto gutgeschrieben wurde. Unser Zahlungsziel ist sofort ohne Abzug, es sei denn, auf der Rechnung ist anderes vermerkt. Skonti vereinbaren wir im Einzelfall. Sollten wir unbefriedigende Auskunft über die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers erhalten, so können wir sofortige Bezahlung verlangen, die Leistung verweigern und die Erledigung weiterer Aufträge von Vorauszahlung abhängig machen. Dies gilt auch, wenn uns die negative Auskunft erst nach Erteilung der Auftragsbestätigung zukommt. Mündliche Preisabsprachen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Zahlungsverzug
Werden vereinbarte Ratenzahlungen nicht eingehalten, so wird bei Aussetzen einer Rate der Restbetrag sofort fällig. Jede Zielüberschreitung berechtigt uns, ab dem Tag der Zahlungsfälligkeit, als Zinsvergütung 4% p.a. über dem Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu verlangen.
Gegenforderungen
Gegenforderungen können nur aufgerechnet werden, wenn sie unbestritten oder rechtskräftig sind.
Konventionalstrafen
Vertragsstrafen gelten als grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen davon vereinbaren wir nicht.
Mängel
Mängelrügen bei offensichtlichen Mängeln werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unmittelbar nach Beendigung der Leistung, ohne schuldhaftes Verzögern, spätestens jedoch 2 Wochen nach Kenntnisnahme, bei uns vorliegen. Für Mängel, die durch höhere Gewalt entstanden sind, haften wir nicht. Wir behalten uns vor, bei fehlerhaften Leistungen die Leistung zu verbessern oder fehlerfrei zu erbringen oder die am Tage der Leistung gültige Vergütung zu mindern oder zu erstatten. Weitergehende Haftungsansprüche können nicht geltend gemacht werden. Mängel an Teilleistungen berechtigen nicht zur Annullierung des ganzen Auftrages oder anderer bereits erteilter und bestätigter Aufträge.
Haftung
Für Terminverzögerungen, die durch höhere Gewalt (Sturm, Unwetter o.Ä.) verursacht werden, übernehmen wir keine Haftung und können keine Forderungen im Hinblick auf Terminarbeit hochzwei-Höhenarbeit gestellt werden. Wir haften nicht für Bearbeitungsschäden, die durch Maßnahmen des Auftraggebers vermeidbar gewesen wären, die wir schriftlich gefordert haben.
Geltungsbereich
Vorstehende Geschäfts- und Leistungsbedingungen gelten für den Vertragsabschluss in der vorliegenden Form, für alle diesen Vertrag betreffenden Leistungen. Sie gelten für die weitere Geschäftsbeziehung solange, bis wir unsere Kunden über eine Änderung informieren. Den Angeboten ist immer die Versionsnummer der gültigen AGB beigefügt! Bei Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber unsere Bedingungen an und ist mit ihrer Geltung für den abgeschlossenen Vertrag einverstanden.
hochzwei - Höhenarbeit
Wilhelmstraße 74
68259 Mannheim
Inhaber:
Stefan Lotz
+49 159 05245663
info@hochzwei-hoehenarbeit.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 303391324